Bund schafft Planungssicherheit für Kulturveranstaltungen

Die Bundesregierung hat einen Sonderfonds in Höhe von bis zu 2,5 Milliarden Euro auf den Weg gebracht, mit welchem gezielt Kulturveranstaltungen wie Konzerte, Theateraufführungen, Kinovorstellungen und andere kulturelle Veranstaltungen unterstützt werden sollen.

Der aus zwei zentralen Bausteinen bestehende Sonderfonds ist als Sicherheitsnetz bei der Planung von Kulturveranstaltungen vorgesehen. Der erste Modul besteht in einer Wirtschaftlichkeitshilfe bei kleineren Veranstaltungen, die unter Beachtung Corona-bedingter Hygienebestimmungen der Länder mit reduziertem Publikum stattfinden können. Diese Hilfe lässt sich für Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen ab dem 1. Juli 2021 und für Veranstaltungen mit bis zu 2000 Personen ab dem 1. August 2021 beantragen. Damit soll Künstlerinnen und Künstlern sowie Veranstaltern ermöglicht werden den Wiederanlauf des Kulturbetriebs zu planen. Der zweite Baustein ist eine Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen, die für die Zeit ab dem 1. September 2021 geplant werden. Dies betrifft Konzerte und Festivals mit über 2.000 Besucherinnen und Besuchern, mit längerem Planungsvorlauf.

Die Durchführung und Organisation sowie Antragsbearbeitung und Bewilligungsverwahren übernehmen final die Länder und die zuständigen Landeskulturbehörden. Eine einheitliche IT-Plattform sowie eine entsprechende Beratungshotline soll noch zentral eingerichtet werden.

Veröffentlichung des Bundesfinanzministeriums