Weiterentwicklung der Hinterbliebenen-Unterstützung

Schon seit vielen Jahrzehnten können sich VDT-Mitglieder der so genannten Hinterbliebenen-Unterstützung (HU) anschließen. Falls ein HU-teilnehmendes Mitglied verstirbt, sammelt diese Solidargemeinschaft von allen Teilnehmenden jeweils 6,00 Euro (Studierende: 1,50 Euro) ein und zahlt den eingesammelten Betrag an die Hinterbliebenen des verstorbenen Mitglieds aus. Diese HU ist äußerst beliebt und stärkt das Miteinander innerhalb des Verbandes.

Aus rechtlichen Gründen steht die HU allerdings seit einigen Jahren in der Kritik und wurde daher auch schon mehrfach im Verfahren umgestellt. Nach wie vor bleiben einige Kritikpunkte unbeantwortet, weshalb wir die HU rechtssicher auf neue Füße stellen wollen. Die Lösung, die wir nach langer Suche gefunden haben, liegt in der Gründung eines eigenen Vereins, der sich dann in gewohnter Weise um die Abwicklung der HU-Fälle kümmert. Im Gegensatz zum VDT wäre dieser Verein ein nicht eingetragener Verein, der weniger Bürokratie und Kosten erzeugt und dessen Gründung sehr niederschwellig wäre. Die trotz allem entstehenden Kosten, zum Beispiel für den organisatorischen Aufwand der HU-Abwicklung, für die Bankgebühren und Ähnliches, würden wir über ein anderes Projekt querfinanzieren. Wir sind derzeit noch in der Entwicklungsphase und werden darüber in Kürze detaillierter informieren.

Wir hoffen, mit diesem Vorschlag auf breite Zustimmung aus der Mitgliedschaft und insbesondere aus der Gruppe der HU-Teilnehmenden zu stoßen. Andere Alternativen wären, dass aus der Gruppe der HU-Teilnehmenden selbst die Abwicklung vorgenommen oder im schlimmsten Fall die Hinterbliebenen-Unterstützung ganz eingestellt werden müsste. Wir sind daher froh, hoffentlich einen Lösungsweg über einen nicht eingetragenen Verein gefunden zu haben.